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1331. März 30. Jauer (geg.).

Osterabend.

Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr von Fürstenberg und zum Jauer, bekennt, dass vor ihm sein Getreuer Herr Harthmann von Ronow seinem (des Herzogs) Kammermeister Heinrich Schreiber (weiter unten im Text heisst es dagegen: dem vorbenannten Heinrichen Wiesen Cammermeistern) alle und jede Dienste auf 2 1/2 Hufen im Dorfe zum Alten Jauer des Jaurischen Weichbildes, die der genannte Heinrich unter demselben Herrn Hartmann und seines seligen Bruders Kindern hatte, in einem rechten Kaufe dienstfrei, sowie sie dies von dem Herzog her hatten, verreicht und aufgelassen, und dass er (der Herzog) dem genannten Heinrich Wiesen, Kammermeister, und seinen Nachkommen diese 2 1/2 Hufen frei von allen Diensten und Ansprüchen geliehen und zu Lehnrecht gegeben hat.

Z.: Herr Apiz von B(richt. R)akewiz, Seyfrid B(richt. R)enker, Hermann Buch, Burchard Trache, Hermann von Schertiz, Nickel Jensch und Johann von Gliwiz (Gleiwitz) herzoglicher Landschreiber und Ausfertiger dieses.


Abschrift aus der zweiten Hälfte des XVI. Jahrh. (c. 1565) im Bresl. Staatsarch. F. Schw.-J. I, 71a.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.